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Herdenmanagement - Allgemein

Grundsätzlich ist das Bundestierschutzgesetz einzuhalten und zusätzlich:

Kontrolle

  • der Tierhalter sollte täglich jedes Tier hinsichtlich Wohlbefinden und Gesundheit kontrollieren (z.B. während des Ausmistens, Melkens oder beim Füttern)
  • Stalleinrichtungen sind ständig auf ihre Funktionstüchtigkeit und Verletzungsgefahr für die Tiere zu kontrollieren
  • Tränken auf Sauberkeit und Durchfluß kontrollieren

Pflege

  • den Tieren sind mind. 1x/Jahr die Klauen zu schneiden
  • falls den Tieren keine Scheuermöglichkeiten zur Verfügung stehen, sind die Tiere täglich zu striegeln

Herdenführung

  • trockenstehende Tiere sollten nicht unnötig lange von der Herde getrennt werden => Verminderung von Rangkämpfen
  • Eingliederung neuer Tiere sollte möglichst schonend für die Tiere erfolgen (z.B. vorher Kennenlernen des Stalles ohne die Herde, gemeinsame Weidehaltung, vorheriges Aufstallen mit älteren Tieren der Herde )

Betreuung

  • der Tierhalter sollte jedes Tier seiner Herde identifizieren können (Name/Nummer)
  • Kontakt zu den Tieren halten (mit den Tieren während der Stallarbeiten reden und kraulen - alle Altersgruppen) => ruhigere Tiere; Verminderung Unfallgefahr
  • Tiere an die Hand gewöhnen

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