Auslaufgröße
mind. 3 m2/GVE, wenn mehrere Zugänge und ständig frei
zugänglich; ansonsten 5 m2/GVE
nicht
befestigte Ausläufe sollten mindestens 30 m² pro GVE groß sein.
falls
kein Auslauf ist eine 33% größere Lauffläche notwendig
bei ad libitum
Fütterung kann die Anzahl Fressplätze um 20% reduziert werden
Fressplatztiefe und
-breite bei > 700 kg LM => mind. 3.4 bzw. 0.8 m
und bei 500-600 kg LM mind. 2.95 bzw. 0.7 m (dies
gilt nur, wenn
Fressplatz am hinteren Ende durch Boxen, Wand, Gitter zum Liegebereich
usw. begrenzt)